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Teilnahmebedingungen “THE NEXT MAKE UP ARTIST 2018”

  1. Contest “THE NEXT MAKE UP ARTIST 2018”

    1. Der Contest wird veranstaltet von Make up Factory, einem Geschäftsbereich der ICB innovative cosmetic brands GmbH, Gaußstr.13, 85757 Karlsfeld.

    2. Der Contest wird veranstaltet im Zeitraum vom 31.01.2018 (00:00 Uhr) Mitteleuropäischer Zeit („MEZ“) und endet am 19.05.2018 (23.59 Uhr) mit dem Finale, das voraussichtlich in London stattfinden wird. Das offizielle Zeitmessgerät des Gewinnspiels ist der Computer des Sponsors. Plattform des Wettbewerbs ist die Microsite www.thenextmakeupartist.com.

    3. Die Teilnahme an diesem Contest gilt als vollumfängliches und unbedingtes Einverständnis des Teilnehmers mit diesen Teilnahmeregeln und den Entscheidungen von Make up Factory; diese sind in Bezug auf sämtliche mit diesem Gewinnspiel zusammenhängenden Angelegenheiten endgültig und rechtsverbindlich. Die Möglichkeit, einen Preis zu gewinnen, setzt voraus, dass alle hier genannten Voraussetzungen erfüllt wurden. Die Teilnahme ist freiwillig, kostenlos und nicht an eine Kaufverpflichtung gekoppelt. Die Teilnehmer (im Folgenden gelten Personenbezeichnungen gleichermaßen für Personen männlichen und weiblichen Geschlechts) müssen lediglich die Kosten tragen, die mit der Teilnahme über das Internet verbunden sind (Nutzungsentgelt für Internetverbindung). Die Teilnahme sowie die Gewinnchancen sind unabhängig von dem Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen.

  2. Teilnahme/Ablauf

    1. Der Contest besteht aus vier Leveln, die wie folgt durchgeführt werden: Level 1 („Bewerbungslevel“) im Zeitraum 31.01.2018 (00:00 Uhr) bis 11.03.2018 (23:59 Uhr), Level 2 („Top 50“) im Zeitraum 12.03.2018 (00:00 Uhr) bis 03.05.2018 (23:59 Uhr), Level 3 („Top 5 durch Jury gewählt“) im Zeitraum vom 04.05.2018 (00:00 Uhr) bis 07.05.2018 (23:59 Uhr), das Level 4 („Finale“) findet am 19.05.2018 statt – voraussichtlich in London auf der Fachmesse IMATS (The International Make up Artist Trade Show). Eine Teilnahme an nur einem Level ist nicht möglich. Nach Ablauf jedes Levels werden Level-Gewinner ermittelt (s. Ziffer 3 dieser Teilnahmebedingungen).

    2. Um an dem Contest „THE NEXT MAKE UP ARTIST 2018“ teilzunehmen, müssen die Teilnehmer während des 1. Levels („Bewerbungslevel“), d.h. spätestens bis zum 11.03.2018 um 23:59 Uhr, auf dem eigenen Instagram Profil ein selbst kreiertes Make up in Bildformat unter Verwendung des Hashtags #thenextmakeupartist (in Slowenien: #topumetniklicenja) hochgeladen haben. Aus allen Teilnehmern werden am Ende des 1. Levels maximal 500 Teilnehmer nach den Kriterien Echtheit des Profils, Kreativität, Originalität und Gesamteindruck des hochgeladenen Bildes von einem Make up Factory Kampagnen-Team ausgewählt. Make up Factory behält sich vor, die Teilnehmerzahl bei Bedarf anzupassen. Die Benachrichtigung der maximal 500 Teilnehmer für das nächste Level erfolgt bis spätestens zum 29.03.2018 (23.59 Uhr) über den Instagram Messenger. Ein separates Absageschreiben an die ausgeschiedenen Teilnehmer erfolgt nicht. Ist das Instagram-Profil des Teilnehmers zu diesem Zeitpunkt nicht mehr aktiv, verfällt der Anspruch auf eine weitere Teilnahme am Contest.

      Unter einem persönlichen Profil-Link, der im Zeitraum vom 12.03.2018 (00:00 Uhr) bis zum 29.03.2018 (23.59 Uhr) von Make up Factory über den Instagram Messenger mit der Gewinnbenachrichtigung versendet wird, muss jeder der maximal 500 Teilnehmer sein Profil unter Angabe seiner Daten gemäß Ziffer 7.1 dieser Teilnahmebedingungen vollständig, richtig und aktuell ausfüllen und diese Teilnahmebedingungen akzeptieren. Wer sein Teilnehmer-Profil bis spätestens 06.04.2018 (23:59 Uhr) nicht ausgefüllt hat, verliert den Anspruch auf die weitere Teilnahme am Contest.

      Die maximal 500 Gewinner erhalten nach Vervollständigung ihres Profils mit ihren persönlichen Adressdaten im Zeitraum vom 12.03.2018 (00:00 Uhr) bis zum 19.04.2018 (23:59 Uhr) jeweils eine Produkt-Bag, mit der sie bis zum Ende des 2. Levels („Top 50“), d.h. bis spätestens 03.05.2018 um 23:59 Uhr, zwei kreative Make ups schminken müssen. Die Themen werden den Top 500 vorab über den persönlichen Profil-Link mitgeteilt.

      Die zwei Bilder mit den geschminkten Looks müssen schließlich unter dem jeweiligen persönlichen Profil-Link auf der von Make up Factory zur Verfügung gestellten Microsite (www.thenextmakeupartist.com) hochgeladen werden. Alle maximal 500 Teilnehmer nehmen nach Angabe ihrer persönlichen Daten sowie dem Hochladen beider Bilder mit den vorgegebenen Make up Looks im Zeitraum vom 03.04.2018 (00:00 Uhr) bis zum 03.05.2018 (23:59 Uhr) automatisch an einem User Voting teil. Die maximal 50 Teilnehmer mit den meisten Votes erreichen automatisch das nächste Level.

      In Level 3 wählt im Zeitraum vom 04.05.2018 (00:00 Uhr) bis zum 07.05.2018 (23:59 Uhr) eine Make up Factory Jury, bestehend aus dem Vice President Marketing von Make up Factory (Denis Geyer), der Beauty Chefredakteurin der GRAZIA (Franziska Frank), der Influencerin (ByJeannine), sowie der Make up Artistin (Alexandra Lederer), 5 Finalisten aus. Die Auswahl erfolgt nach den folgenden Kriterien:

      • Einhaltung der vom Veranstalter vorgegebenen Themen
      • Fachkenntnisse / technische Fähigkeiten
      • Kreativität
      • Originalität
      • Gesamteindruck

      Die ausgewählten 5 Finalisten werden umgehend per E-Mail benachrichtigt und auf den Make up Factory Social Channels sowie der Microsite (www.thenextmakeupartist.com) bekannt gegeben. Nach der Bekanntgabe haben die Teilnehmer 2 Werktage (bis spätestens 09.05.2018) Zeit, um ihre Teilnahme am Finale per E-Mail an contest@makeupfactory.com zu bestätigen. Ansonsten verfällt der Anspruch auf die Teilnahme und ein neuer Gewinner wird ausgewählt.

      Diese Top 5 nehmen am Finale (Level 5) teil, das voraussichtlich auf der Fachmesse IMATS in London stattfinden wird. Das Thema wird erst am 19.05.2018 beim Finale bekannt gegeben. Die Finalisten reisen am 18.05.2018 voraussichtlich nach London, um am 19.05.2018 unter gleichen Voraussetzungen ihr finales Make up live zu schminken. Das Ergebnis wird der Make up Factory-Jury vor Ort präsentiert und der Gewinner noch während der Veranstaltung ermittelt. Die Bewertungskriterien sind hierbei die folgenden:

      • Einhaltung der vom Veranstalter vorgegebenen Themen
      • Fachkenntnisse / technische Fähigkeiten
      • Kreativität
      • Originalität
      • Gesamteindruck der Performance
      • Persönlichkeit als Make up Artist
    3. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz in einem der teilnehmenden Länder Deutschland, Österreich, der Schweiz, Slowenien, Kroatien, Ungarn und Spanien haben. Außerdem müssen die Teilnehmer während des gesamten Gewinnspielzeitraumes über ein aktives, offenes Instagram-Profil verfügen, um an der Kampagne teilnehmen zu können. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der gesamten ARTDECO Cosmetic Group und deren Angehörige.

    4. Jeder Teilnehmer darf in Level 1 („Bewerbungslevel“) nur ein Bild hochladen. Wird ein Bild mehrfach oder werden innerhalb dieses Levels mehrere Bilder hochgeladen, nimmt nur das im Rahmen des Level-/Zeitraums zuletzt hochgeladene Bild an dem Contest teil.

    5. Eine Teilnahme über Gewinnspiel-Services, automatisierte Massenteilnahmeverfahren Dritter oder sonstige Manipulationen sind nicht gestattet.

    6. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich Make up Factory das Recht vor, den Teilnehmer vom Contest auszuschließen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

  3. Ermittlung der Gewinner

    1. Unter allen Teilnehmern des 1. Levels („Bewerbungslevel“) wählt das Make up Factory Kampagnen-Team maximal 500 Gewinner aus. Bewertet wird hierbei nach den Kriterien Echtheit des Profils, Kreativität, Originalität und Gesamteindruck des hochgeladenen Bildes. Die maximal 500 Gewinner werden bis zum 29.03.2018 (23.59 Uhr) per Instagram Messenger benachrichtigt und müssen ihren Level-Gewinn bis zum 06.04.2018 (23.59 Uhr) durch Vervollständigung der persönlichen Angaben unter dem zugesandtem persönlichen Profil-Link bestätigen. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel /Nutzung des Hashtags/ Veröffentlichung des Bildes akzeptiert der Teilnehmer, bei minderjährigen Teilnehmern soweit der gesetzliche Vertreter zugestimmt hat, diese Teilnahmebedingungen.“

    2. Alle maximal 500 Teilnehmer beweisen sich bis spätestens zum 03.05.2018 (23:59 Uhr) an zwei vorgegebenen Themen. Die Community wählt durch Abstimmung die Top 50 Gewinner.

    3. Die Top 50 nehmen automatisch am 3. Level („Top 5“) teil. Die Make up Factory Jury wählt aus den 50 Gewinnern des Votings 5 Finalisten nach o.g. Kriterien. Die 5 Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt und müssen ihren Level-Gewinn durch eine E-Mail an contest@makeupfactory.com bis zum 09.05.2018 (23:59 Uhr) bestätigen, ansonsten verfällt der Anspruch auf den Level-Gewinn.

    4. Die fünf Finalisten nehmen am 19.05.2018 an der Endausscheidung des Contests „THE NEXT MAKE UP ARTIST 2018“ teil, das voraussichtlich in London bei der IMATS stattfinden wird.

    5. Es wird während einer Live-Veranstaltung von einer Make up Factory-Jury nach Abschluss der Challenge ein Gesamtgewinner der „THE NEXT MAKE UP ARTIST 2018“ ermittelt.

    6. Während des Voting-Levels vom 03.04.2018 (00:00 Uhr) bis zum 03.05.2018 (23:59 Uhr) werden täglich 10 Gewinner mit einem Zufallswerkzeug nach alleinigem Ermessen der ICB innovative cosmetic brands GmbH unter allen Voting-Teilnehmern ausgewählt. Mehrfaches Voting ist möglich, allerdings nur einmal täglich für einen Kandidaten. Die Chance auf einen Gewinn besteht jedoch nur einmal täglich. Auch Teilnehmer des Contests sind zum Voting berechtigt. Gewinnberechtigt sind alle Voting-Teilnehmer aus den Teilnahme-Ländern und Personen ab 18 Jahren, die ihre vollständige Adresse angegeben haben.

    7. Es werden in jedem Level nur die Gewinner benachrichtigt.

  4. Preise

    1. Die 5 Finalisten fliegen voraussichtlich vom 18.05.2018 bis zum 20.05.2018 nach London. ICB innovative cosmetic brands GmbH behält sich vor, den Veranstaltungsort zu ändern. Make up Factory übernimmt die Kosten für An- und Abreise aus/nach Deutschland (Flug Economy Class) sowie 2 Übernachtungen in einem Hotel inkl. Frühstück. Die konkrete Abwicklung erfolgt ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und Make up Factory. Die Reise muss zu dem von Make up Factory bestimmten Zeitpunkt angetreten werden und kann nicht verschoben werden. Sollte die Reise nicht zu dem entsprechenden Zeitpunkt angetreten werden, verfällt der Reisegewinn. Ein Anspruch auf Kostenerstattung für die nicht angetretene Reise besteht nicht. Mit Bestätigung der Reise durch den Gewinner unterliegt der Gewinner den Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters und/oder sonstigen Leistungsträgers. Die Reise zum bzw. Rückreise vom jeweiligen Abflugort wird vom Gewinner selbst organisiert. Sämtliche dafür anfallenden Kosten trägt der Gewinner selbst. Anschließende Flug-bzw. Bahnkosten zum Ort des Finales werden von ICB innovative cosmetic brands GmbH organisiert, sowie getragen. Die Belege müssen im Nachgang eingereicht werden und werden erstattet. Private Kosten, die im Vorfeld (Visa, Reisepass, Impfungen etc.) oder während der Reise entstehen (Minibar, Telefon etc.), trägt der Gewinner. Gleiches gilt für Gebühren und Deposits. Der Gewinner ist dafür verantwortlich, bei Auslandsreisen sämtliche Einreisebedingungen zu erfüllen, wie z.B. Impfungen oder die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften. Informationen zu Einreisebedingungen und Besonderheiten bei der Einreise für deutsche Staatsbürger stellt das Auswärtige Amt zur Verfügung (www.auswaertiges-amt.de). Gewinner mit einer anderen Staatsbürgerschaft sind verpflichtet, sich bei der für sie zuständigen nationalen Behörde zu informieren. Der Gewinner ist verpflichtet Make up Factory unverzüglich davon zu unterrichten, wenn er an der Wahrnehmung der Reise, insbesondere aufgrund der Nichterfüllung der Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, verhindert ist oder aufgrund anderer Besonderheiten bei der Einreise die Reise nicht antreten möchte. Make up Factory ist in diesem Falle berechtigt, die Reise zu stornieren; es besteht kein Anspruch auf Barauszahlung, Übertragung auf eine andere natürliche Person oder Gewinnersatz. Umbuchungen liegen in diesem Fall im Ermessen von Make up Factory.

    2. Die 5 Finalisten besuchen voraussichtlich am 19.05.2018 die Fachmesse IMATS London, Make up Factory übernimmt die Kosten.

    3. Die drei Hauptgewinne setzen sich wie folgt zusammen:

      1. Platz

        • Titel „THE NEXT MAKE UP ARTIST 2018“ (Übergabe einer Trophäe 1. Platz beim Event)
        • Gewinn einer eigenen Kampagne mit Make up Factory inkl. professionellen Shooting an dem der Gewinner teilnehmen darf und bei dem der Look vom Gewinner geschminkt wird.
        • Die entstehenden Bilder werden weltweit in 46 Ländern für eine Kampagne zu Vermarkung verwendet.
        • Zusätzlicher Gewinn: Eine Produktflatrate von Make up Factory für ein Jahr im Wert von 5.000 Euro (keine Barauszahlung möglich).
      2. Platz

        • Übergabe einer Trophäe 2. Platz beim Event
        • Professioneller Lichtkoffer wie ihn Make up Artisten einsetzen
        • Befüllt mit Ware von Make up Factory im Wert von 2.000€
      3. Platz

        • Übergabe einer Trophäe 3. Platz beim Event
        • Professioneller Make up Trolly wie ihn Make up Artisten einsetzen
        • Befüllt mit Ware von Make up Factory im Wert von 1.000€
    4. Sämtliche im Rahmen des Contests gewonnene Sachpreise werden von Make up Factory per Spedition, Paketdienst oder Post an die bei der Anmeldung im persönlichen Profil-Link hinterlegte Adresse versendet. Die Lieferung erfolgt innerhalb der teilnehmenden Länder frei Haus. Darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle hat der Gewinner zu tragen. Ist die Lieferung nicht zustellbar, verfällt der Anspruch auf den Sachpreis.

    5. Die im Rahmen des Contests als Preise präsentierten Gegenstände sind nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o.Ä. bestehen. Make up Factory kann einen dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen.

    6. Make up Factory behält sich das Recht vor, zwecks Teilnehmeranreize weitere Preisausschüttungen vorzunehmen.

    7. Der Anspruch auf die Preise kann nicht abgetreten werden und mit Ausnahme der in diesem Vertrag getroffenen Bestimmungen wird kein Ersatz gewährt. Make up Factory behält sich das Recht vor, den Preis mit einem gleich- oder höherwertigen Preis zu ersetzen, sollte der besagte Preis aus irgendeinem Grund nicht verfügbar sein. Die Gewinner tragen die Verantwortung für die Entrichtung sämtlicher Steuern und Gebühren, die im Zusammenhang mit der Übergabe und/oder der Nutzung des Preises erhoben werden.

    8. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.

  5. Rechteeinräumung

    1. Mit Teilnahme an dem Contest erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden und räumt Make up Factory sowie dem Handelspartner Müller das Recht ein, das von ihm im Zusammenhang mit dem Contest zur Verfügung gestellte Bildmaterial sowie sonstige Informationen und Beiträge im Zusammenhang mit dem Contests – vorbehaltlich eines Widerrufs – mit oder ohne Nennung seines Vornamens durch Make up Factory im Internet, insbesondere unter der Aktionsseite (www.thenextmakeupartist.com), auf sämtlichen Social-Media-Kanälen von Make up Factory, insbesondere (www.instagram.com/make_up_factory) sowie auf sämtlichen sonstigen Webseiten von Make up Factory, zu Kommunikationszwecken aller Art, insbesondere zu Werbe- und/oder PR-Zwecken, sowie zu internen Dokumentationszwecken zeitlich und räumlich unbegrenzt unentgeltlich zu nutzen.

    2. Der Teilnehmer versichert, dass er Inhaber sämtlicher für die vorgenannte Nutzung des Bildmaterials erforderlicher Nutzungsrechte, einschließlich urheberrechtlicher Nutzungsrechte und Persönlichkeitsrechte, ist und/oder der jeweilige Rechteinhaber einer solchen Benutzung zugestimmt hat und Rechte Dritter der Benutzung nicht entgegenstehen. Bei Verstoß entsteht dem Teilnehmer eine Ersatzpflicht.

    3. Mit der Teilnahme am Contest räumt der Teilnehmer Make up Factory und dem Handelspartner Müller zudem unentgeltlich das Recht ein, die mit ihm im Zusammenhang mit dem Contest produzierten Fotografien und/oder deren Reproduktionen in geänderter oder unveränderter Form mit oder ohne Nennung seines Vornamens zu internen und externen Kommunikationszwecken aller Art (insbesondere zu Werbe- und/oder PR-Zwecken), welche in Zusammenhang mit der Marke Make up Factory und dem Handelspartner Müller stehen, in allen Medien und Formaten, insbesondere im Internet unter der Aktionsseite (www.thenextmakeupartist.com), auf sämtlichen Social-Media-Kanälen von Make up Factory und dem Handelspartner Müller sowie auf sämtlichen sonstigen Webseiten von Make up Factory und dem Handelspartner Müller, im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen und/oder in Printmedien zeitlich und räumlich unbegrenzt zu nutzen.

    4. Als registrierter Instagram-Kontoinhaber müssen die Benutzer ein Bild/Bilder mit #thenextmakeupartist (in Slowenien: #topumetniklicenja) taggen, um es mit dem Inhaber/auf der Website des Inhabers zu teilen. Die Rechte werden dabei vollständig an Make up Factory und den Handelspartner Müller übertragen.

  6. Verantwortlichkeit der Teilnehmer für von ihnen bereitgestellte Inhalte

    1. Mit dem Hochladen der Bilder bestätigen die Teilnehmer, dass die gezeigte Arbeit in Form von Make ups von ihnen selbst erstellt wurde. Zuwiderhandlungen führen automatisch zum Ausschluss aus dem Wettbewerb.

    2. Es dürfen seitens der Teilnehmer keine verletzenden, verleumderischen, böswilligen oder das Persönlichkeitsrecht verletzenden Inhalte veröffentlicht werden. Es dürfen keine jugendgefährdenden Informationen oder Inhalte verbreitet werden. Ferner sind rassistische, gewalttätige, gewaltverherrlichenden, politisch extremistische, sexistische, diskriminierende oder sonst anstößige Veröffentlichungen, sowie solche, die andere Personen, Volksgruppen oder religiöse Bekenntnisse beleidigen, verleumden, bedrohen oder verbal herabsetzen, nicht gestattet. Es darf keine kommerzielle oder politische Werbung veröffentlicht werden. Dieses Verbot bezieht sich auf politische Inhalte, die nicht mit den Werten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vereinbar sind. Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Persönlichkeits-, Patent- und/oder Markenrechte) zu verletzen. Make up Factory behält sich das Recht vor, Beiträge von Teilnehmern zu löschen oder diese vom Contest auszuschließen, wenn diese gegen eine der vorgenannten Bestimmungen verstoßen.

    3. Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und rechtlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Veröffentlichung und Verbreitung der Bilder gemäß Ziffer 5.1 im Internet, insbesondere auf den entsprechenden Social-Media-Kanälen, ist allein der Teilnehmer verantwortlich.

    4. Um die vom Benutzer erstellten Inhalte auf die Website zu laden, muss der Benutzer dem persönlichen Profil-Link folgen. Der Benutzer darf nur richtige, vollständige und aktuelle Informationen angeben. Mit der Benutzer-ID erhält der Benutzer Zugriff auf das persönliche Website-Konto. Der Benutzer muss verhindern, dass andere Zugriff auf das persönliche Konto oder die Benutzer-ID erhalten oder dieses/diese verwenden. Der Benutzer ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die mit dem persönlichen Konto oder der Benutzer-ID ausgeführt werden.

    5. Die Benutzer müssen die Erlaubnis sämtlicher Einzelpersonen, die in den hochgeladenen Inhalten vorkommen (sofern vorhanden), einholen, um im Bild deren Namen und Erscheinungsbild nutzen zu dürfen, und müssen bewirken, dass sie die in diesem Dokument aufgeführten Rechte ebenfalls entsprechend einräumen. Nach Aufforderung muss das ausgefüllte Dokument der Make up Factory Jury vorgezeigt werden.

    6. Das nicht Einhalten sämtlicher Regeln kann zum Ausschluss aus dem Wettbewerb führen. Der Teilnehmer stellt Make up Factory von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber Make up Factory aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch von dem Teilnehmer im Rahmen des Contests eingestellte Inhalte geltend machen. Der Teilnehmer übernimmt die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung von Make up Factory einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe; dies gilt dann nicht, wenn die Rechtsverletzung auf kein schuldhaftes Verhalten des Teilnehmers zurückzuführen ist. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Make up Factory für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Informationen mitzuteilen, die für eine Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche von Make up Factory gegenüber dem Teilnehmer bleiben unberührt.

  7. Haftungsbeschränkung

    1. Alle Angaben seitens Make up Factory, insbesondere im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Gewinnernamen etc. erfolgen ohne Gewähr.

    2. Soweit von einem Gewinner Ansprüche im Zusammenhang mit den erhaltenen Gewinnen geltend gemacht werden, sind diese, soweit rechtlich zulässig, unmittelbar gegen den Hersteller/Händler, Lieferanten, Reiseveranstalter oder sonstigen Leistungsträger zu richten. Sollten diesbezügliche Ansprüche bei Make up Factory entstehen, werden diese an die jeweiligen Gewinner abgetreten.

    3. Make up Factory haftet auf Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Make up Factory, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die die Durchführung dieses Contests überhaupt erst ermöglichen und auf die der Teilnehmer vertrauen durfte und vertraut hat. Bei nur leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, zum Zeitpunkt der Nutzung der Website vorhersehbaren Schadens. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Make up Factory, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

    4. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o. Ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren.

  8. Sonstiges

    1. Es ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

    2. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

    3. Make up Factory behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen und die Spielregeln – im Rahmen des rechtlich Zulässigen – jederzeit zu ändern oder zu korrigieren.

    4. ICB innovative cosmetic brands GmbH behält sich das Recht vor, den Contest oder jedweden Teil desselben abzusagen, aufzuschieben und/oder zu verändern, sofern betrügerische Handlungen, technische Pannen oder sonstige außerhalb des Einflussbereichs der ICB innovative cosmetic brands GmbH liegende Faktoren die Integrität oder den störungsfreien Ablauf des Contests beeinträchtigen.

    5. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.